Beamtenrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Ein bisschen wie „Big Bang Theory“? *** Live Online-Training ***
Gilt für die Einstellung von genialen, hochintelligenten und promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern etwas anderes, als für die Einstellung von Beschäftigten der „normalen“ Welt?
Ein Teilnehmer sagte einmal in einer Seminarpause, er erlebe an manchen Tagen die „Big Bang Theory“ live.
Wir wollen dem Thema rein sachlich begegnen und die wesentlichen Statusrechte und -pflichten der Beamtinnen und Beamten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen systematisch darstellen.
Anmerkung:
Das Beamtenrecht im Professorenbereich ist nicht Gegenstand des Seminars.
Das Beamtenverhältnis
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Das Beamtenverhältnis auf Zeit in besonderen Fällen nach Gesetz, z. B. Akademische Räte, Oberräte, Juniorprofessor
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Keine Anwendung von Laufbahnrecht, einstweiligem Ruhestand, Probezeit
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Gesetzlich bestimmte Dauer und automatisches Ende
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Verlängerungsmöglichkeiten
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Persönliche Voraussetzungen der Berufung
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Staatsangehörigkeit – Ausnahmen möglich
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Beförderungen unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG
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Unvereinbarkeit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit der Verbeamtung auf Lebenszeit
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Konkurrentenstreitverfahren – Begründungspflicht bei Hausberufungen
Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis
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Nebentätigkeiten
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Annahme von Belohnungen und Geschenken
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Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit
Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit
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Anforderungen an die amtsärztliche Untersuchung
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Pflichten von Beamtinnen und Beamten bei der amtsärztlichen Untersuchung
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Anderweitige Verwendung
Dienstpflichtverletzungen
Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestands
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden