Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern
Anwendung des AÜG im öffentlichen Dienst *** Live Online-Training ***
Ob Grippewelle oder Fachkräftemangel – personelle Engpässe lassen sich häufig durch den Einsatz von Fremdpersonal kompensieren. Doch auch beim Einsatz von Leiharbeitnehmenden sind einige rechtliche Hürden zu meistern, Fallstricke zu umgehen und Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen hierfür setzt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier finden Sie z. B. das Verbot der „Vorratserlaubnis“, die Höchstüberlassungsdauer, Equal-Treatment- und Equal-Payment-Regelungen sowie sämtliche Dokumentationspflichten. Verstöße gegen die Vorschriften können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen und hohen Bußgeldern führen.
Auf Grundlage des reformierten AÜG und der aktuellen Rechtsprechung lernen Sie im Seminar die Grundzüge der Arbeitnehmerüberlassung kennen. Sie können Leiharbeit von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen abgrenzen und unterscheiden die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmenden, wobei auf die besonderen Problemstellungen im öffentlichen Dienst eingegangen wird. Abschließend werden betriebs- und personalverfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Leiharbeit behandelt.
Grundzüge des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
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Inhalt und Aufbau des AÜG
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Begriff der Arbeitnehmerüberlassung
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Die Beteiligten – Leiharbeitnehmende, Verleiher, Entleiher
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Abgrenzung zu weiteren Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatz (z. B. Personalgestellung, Arbeits-, Dienst- und Werkverträge)
Rechtsbeziehungen bei Leiharbeitsverhältnissen
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Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Überlassung
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Rechtsbeziehung zwischen Verleihern und Entleihern, Leiharbeitnehmenden und Entleihern sowie Leiharbeitnehmenden und Verleiher
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Haftungsfragen
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Geltung von Tarifverträgen
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Grundsätze „Equal-Payment” und „Equal-Treatment“
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Arbeitgeberfürsorgepflichten
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Dokumentationspflicht
Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
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Gründe und Rechtsfolgen
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Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
Beteiligungsrechte von Betriebs-/Personalrat
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Stellung der Leiharbeitnehmenden nach den Gesetzen
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Beteiligungsrechte bei „Einstellung“
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Einsichtnahme in Überlassungsverträge
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Probleme beim Dauereinsatz
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden