Eingruppierung nach den AVR-Caritas
*** Präsenz-Seminar ***
Eine Mitarbeiterin reicht einen Höhergruppierungsantrag ein – was nun?
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Hat sie einen Anspruch?
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Muss ich den Antrag positiv gewähren?
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Was sind überhaupt die Voraussetzungen für die Eingruppierung?
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Wie funktioniert Eingruppierung?
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An welchen Kriterien kann ich mich orientieren?
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Wie ist das System aufgebaut?
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Was tue ich, wenn ich den IT-Mitarbeiter gar nicht in Anlage 2 finde?
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Wie verbindlich sind diese Regelungen?
Kennen Sie das?
Ein eher unbeliebtes, aber unverzichtbares Thema.
Durch einen intensiven Austausch lösen wir Ihre Fragen!
Entlang der Eingruppierungs-Systematik finden wir jede*n Mitarbeiter*in in den Anlagen 2, 31-33 und lassen den Funken überspringen.
Methode der Eingruppierung
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Rechtsgrundlagen
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Struktur der Anlage 2 sowie 31, 32 und 33
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Grundsatz der Eingruppierungs-Automatik
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Bildung von Arbeitsvorgängen
Bewertungsmerkmale nach den AVR
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Baukastenprinzip
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System der Tätigkeitsmerkmale (Anlagen 2, 31, 32 und 33)
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Die Bedeutung von Berufsgruppen / Fallgruppen / Fallziffern und der Anmerkungen / Hochziffern
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Anforderung an sonstige Beschäftigte
Überblick: Anlage 31 – Pflegedienst in Krankenhäusern
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Mitarbeitende in der Pflege – von der Hilfskraft bis zur Fachkraft
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Leitende Mitarbeitende in der Pflege
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Allgemeine Eingruppierung von Entgeltgruppe 9b bis 15
Überblick: Anlage 32 – Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen
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Mitarbeitende in der Pflege – von der Hilfskraft bis zur Fachkraft
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Leitende Mitarbeitende in der Pflege
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Allgemeine Eingruppierung von Entgeltgruppe 9b bis 15
Überblick: Anlage 33 – Sozial- und Erziehungsdienst
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Erzieher*innen
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Sozialpädagogische Handlungsfelder
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Schwierige Aufgaben im Vergleich zu Normaltätigkeiten
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Handwerklicher Erziehungsdienst
u. a.
Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden