Eingruppierung

Im Eingruppierungsrecht nichts Neues?

Aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung *** Live Online-Kurzformat ***

Tatsächlich gibt es einiges Neues zu berichten.

In den letzten Jahren haben das Bundesarbeitsgericht aber auch die Landesarbeitsgerichte einige interessante Urteile zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst entschieden, die in der Praxis teilweise kritisch betrachtet werden. Hier sei nur das Stichwort „Arbeitsvorgang“ genannt.

Aber auch zu den Tätigkeitsmerkmalen gab es einige beachtenswerte Urteile, die zeigen, dass Arbeitgeber im Eingruppierungsrecht stets den konkreten Einzelfall betrachten müssen und eine Pauschalierung problematisch ist. 

Vertiefen Sie Ihr Wissen in diesen Bereichen und profitieren von einem umfassenden Überblick über den neuesten Stand der Rechtsprechung.

Tarifautomatik

Abgrenzung von § 12 TVöD/ TV-L zu §§ 22, 23 BAT i. V. m. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ – Ausübung einer anderen Tätigkeit

Sonstige Beschäftigte

Rückschlüsse aus der auszuübenden Tätigkeit

Der Arbeitsvorgang

Pauschalierung statt Atomisierung

Selbständige Leistungen

  • Außendienstmitarbeiter*in Vollzugsdienst

  • Außendienstmitarbeiter*in im kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienst

  • Standesbeamtinnen / Standesbeamter

Abgeschlossene Hochschulbildung

Bedeutung des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen)

Abgrenzung: "gründliche und vielseitige" zu "gründliche, umfassende" Fachkenntnisse

Beispiel Lebensmittelkontrolleur*in

Besondere Schwierigkeit und Bedeutung

Eingruppierung einer Sachgebietsleitung

Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsklagen

Seminare Hintergrundbild