Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. BVerwG 2 C 17.23) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Beamter, der sich einer rechtmäßig angeordneten amtsärztlichen Untersuchung verweigert, damit die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit vereitelt und der Dienstherr deshalb nicht verpflichtet ist, eine anderweitige Verwendung zu prüfen.