Zur Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten nach § 12 TVöD/TV-L
In Eingruppierungsstreitigkeiten erleben Arbeitgebervertreter immer wieder dasselbe Muster: Beschäftigte schildern ihre Tätigkeit ausführlich, betonen hohe Verantwortung, besondere Schwierigkeit und enorme Tragweite ihrer Aufgaben – und erwarten daraus fast schon automatisch die höhere Entgeltgruppe.