In Auswahlverfahren öffentlicher Häuser, die ich als externe Personalberaterin begleite, oder in meinen Seminaren zu Recruiting & Personalauswahl ist das Verhalten der „Generation Z“ aktuell Dauerthema.
Bricht ein Arbeitgeber ein Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen ab, haben Bewerbende – auch wenn sie schwerbehindert sind – keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.