Was tut sich im neuen Jahr im Recruiting und HR-Management, besonders im öffentlichen Dienst? Wo geht die Reise hin − gibt es Besserung, wichtige Trends oder neue Tools?

Nach einer Höhergruppierung in die EG 15 beantragte die Beschäftigte, von den Aufgaben der EG 15 entbunden zu werden. Der Arbeitgeber entsprach dem Antrag, gruppierte die Beschäftigte jedoch eine Stufe tiefer ein als vor der Höhergruppierung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt veröffentlichte in den letzten Jahren immer wieder Urteile zum Befristungsrecht nach § 14 Teilzeit- und Befristungsrecht (TzBfG), die für die Praxis der Personalverantwortlichen von höchster Bedeutung sind.

In Auswahlverfahren öffentlicher Häuser, die ich als externe Personalberaterin begleite, oder in meinen Seminaren zu Recruiting & Personalauswahl ist das Verhalten der „Generation Z“ aktuell Dauerthema.

- Schnell fit in 4 Modulen - 

Kaum etwas bewegt unsere öffentlichen Kunden zurzeit so stark wie das Thema Recruiting – zu viele offenen Stellen, gravierender Fachkräftemangel, kaum ausreichend qualifizierte interne Bewerbende und viele Einstellungen von neuen Mitarbeiter*innen, die mit dem Rechtsrahmen und den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes nicht ausreichend oder gar nicht vertraut sind.

Wie Führungskräfte und das Personalmanagement mit den aktuellen Herausforderungen praktisch umgehen können und welche Praxis-Modelle und Tools für „Führung im Mixed Mode“ funktionieren, steht im Mittelpunkt dieses Artikels. 

Das 1 x 1 Recruiting RECHT im öD

Die Modulreihe Recht vermittelt in vier kompakten Online-Kurzformaten praxisnah die wichtigsten Grundlagen und neuesten Urteile für die rechtssichere Gestaltung von Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst.

Wenn in den nächsten Jahren die Babyboomer in Rente gehen, werden viele Führungsstellen vakant und nur schwer zu besetzen sein. Die Gründe hierfür sind vielfältig und komplex – ebenso wie die Probleme, die für viele öffentliche Häuser dadurch entstehen,

Gegenstand des Beschlussverfahrens des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war, ob die Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX mit dem Absinken der schwerbehinderten Beschäftigtenzahl unter den Schwellenwert weiterhin als Gremium existiert und vertretungsfähig ist.

 

Zur Höhergruppierung von Hausmeister*innen gab es in letzter Zeit verschiedene interessante Urteile vom BAG.

In unserem Kommentar war die Bedienung, Überwachung und Konfiguration der Schließanlage ausschlaggebend für das Urteil.

 

Die Klägerin war als Fallmanagerin in einem Jobcenter tätig. Fallmanager*innen betreuen – anders als Arbeitsvermittler*innen – diejenigen Leistungsberechtigten, bei denen bestimmte Vermittlungshemmnisse bestehen, etwa mangelhafte Deutschkenntnisse oder Erkrankungen, die einer Vermittlung entgegenstehen.

Future Skills & Co.

Wissen Sie, was „Nuggets“ oder „MOOCs“ sind? Wenn nicht, haben wir hier ein Update über die bunte Welt der wichtigsten neuen E-Learning-Formate.

Was Bewerbende bei einem Arbeitgeber anspricht und ihr Interesse weckt, ist zunehmend besser untersucht. Unter dem Begriff Recruiting Trends lassen sich zahlreiche Studien googeln, die die großen Stellenportale (Monster, Stepstone, etc.) in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern durchführen.
Das Bedürfnis nach flexibler Personalplanung und einem kostenschonenden sowie anlassbezogenen Personaleinsatz ist in der Praxis nach wie vor ungebrochen.
Es ist eigentlich eine selten anzutreffende Besonderheit: Beamte, die sich erfolgreich durch die Ausbildung und das Studium „gekämpft“ haben, wollen den Dienst von sich aus quittieren. In letzter Zeit begegnet mir in der Praxis der Trennungswunsch der Beamten vermehrt.

Mit dem Anwachsen der beitragsempfangenen Bevölkerungsgruppe sind Maßnahmen erforderlich, um die finanzielle Tragfähigkeit der Alterssicherungssysteme zu verbessern und die Kosten zu begrenzen, die heutige und künftige Generationen zu tragen haben.

Die rechtssichere Durchführung von Bewerberauswahlverfahren stellt die Personalabteilungen häufig vor große Herausforderungen. Besondere Sorgfalt gilt dabei vor allem bei der Feststellung der Eignung von schwerbehinderten Bewerbenden.

Im Deutschen Qualifikationsrahmen stehen Ingenieure, Techniker und Meister auf der 6. Bildungsebene. Daraus kann aber nicht hergeleitet werden, dass Techniker und Meister wie Ingenieure eingruppiert werden, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 01.07.2020 zeigt.

Das öffentliche bzw. kirchliche Dienstrecht der Bundesrepublik unterscheidet zwischen Beamten und Beschäftigten/Arbeitnehmern (früher Angestellte und Arbeiter). Die Bezahlung der Beamten (Besoldung) richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes, der Länder sowie der entsprechenden Regelungen der Kirchen. Die Bezahlung der Arbeitnehmer richtet sich dagegen nach tarifvertraglichen Regelungen.

Seminare Hintergrundbild