In zahlreichen Bundesländern sind in die Besoldungen für beamtete Lehrkräfte an Grundschulen angehoben worden. Waren Grundschullehrerinnen und –lehrer bislang nach den Besoldungsgesetzen der Länder in der Regel der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet, bemessen sich die Dienstbezüge nach der Stellenhebung nach Besoldungsgruppe A 13.