Zur Einladung von schwerbehinderten Bewerbenden zu Vorstellungsgesprächen herrscht in den Personalabteilungen häufig Unsicherheit zu diesem Thema. Unser Trainer Tobias Thauer hat sich umfassend mit diesem Thema beschäftigt und die wichtigsten Punkte in einem Artikel zusammengefasst.
Für den öffentlichen Arbeitgeber ist es von erheblicher Bedeutung, dass er bereits aus den Bewerbungsunterlagen deutlich ersehen kann, ob Bewerbende schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.
Eingruppierungsfeststellungklagen stellen Beschäftigte grundsätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten, denn sie tragen die volle Darlegungs- und Beweislast.