Das öffentliche bzw. kirchliche Dienstrecht der Bundesrepublik unterscheidet zwischen Beamten und Beschäftigten/Arbeitnehmern (früher Angestellte und Arbeiter). Die Bezahlung der Beamten (Besoldung) richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes, der Länder sowie der entsprechenden Regelungen der Kirchen. Die Bezahlung der Arbeitnehmer richtet sich dagegen nach tarifvertraglichen Regelungen.