Regelmäßig kommt es bei der Stellenbewertung zu Diskussionen, ob sich aus der Stellenbeschreibung die tariflich hochwertigen Tätigkeitsmerkmale der „Bedeutung“ oder des „Maßes der Verantwortung“ herauslesen lassen. Dies betrifft häufig Stellen, die unproblematisch das Tätigkeitsmerkmal der „selbständigen Leistung“ erfüllen und nun dahingehend geprüft werden, ob auch eine höhere Entgeltgruppe in Betracht kommt.