Neuerungen bei den AVR Caritas?

Stehen die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas) vor einer weiteren großen Neuerung?

Das kirchliche Tarifrecht für alle Anwender im Caritasbereich wird in vielen kleinen Schritten stetig an die öffentliche Tarifwelt angepasst.

Die Grundstruktur der Eingruppierung ist hingegen schon lange identisch mit der aus der Welt des TV-L und TVÖD bekannten.

Im Rahmen der Tarifautomatik wird grundsätzlich die auszuübende Tätigkeit bewertet, also das übertragene „Soll“, welches einen mindestens 50%-Anteil der Gesamtarbeitszeit ausmacht. Hiervon gibt es die ein oder andere Abweichung.

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Nunmehr sind erneut Anpassungen an der AVR Caritas für die Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen vorgenommen worden. In der Vergütungsgruppe VG 10 der Anlage 2 AVR Ziffer 18 und Ziffer 19 waren sowohl die Eingruppierung für diese Beschäftigtengruppe als auch Zulagenregelungen zunächst nur bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Auch die befristete Aussetzung der Akkreditierung für Absolventen von Bachelor- und Masterstudiengänge waren zunächst bis Ende des Jahres befristet.

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in beiden Fällen eine Verlängerung dieser Regelungen beschlossen, zunächst bis zum 31.12.2026.

Zu allen Eingruppierungsfragen rund um die AVR-Caritas, den Regelungen der veralteten Anlage 2 für den Verwaltungsbereich, die Unterscheidung zwischen Vergütungs- in Abgrenzung zu Entgeltgruppe und die spezifischen Regelungen für die Pflege sowie den Sozial- und Erziehungsdienst wird Ihnen unsere erfahrene Trainerin Frau Simone Küster, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, ausführlich Antwort geben können.

Zum 15.10.2024 ist ihr Buch „Eingruppierung in Einrichtungen der Caritas“ im Ketteler-Verlag erschienen. Das Buch zur Eingruppierung nach den AVR - Anlage 2, 31, 32 und 33 ist Praxis-Leitfaden, um praxisgerechte Handlungsanleitung für die Eingruppierung nach den AVR Caritas zu geben.

Die nachvollziehbare Darstellung der jeweiligen Tätigkeitsmerkmale und Geltungsbereiche der Anlagen erleichtert Ihnen die rechtssichere Eingruppierung und bringt Klarheit. Mit zahlreichen Hinweisen zur praktischen Handhabung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung sowie anschaulichen Grafiken und konkreten Beispielen können Sie ihr Wissen gleichermaßen vertiefen und erweitern.

(Artikel erstellt am 18.11.2024)

Unser Inhouse-Seminar zu diesem Thema: Eingruppierung nach den AVR-Caritas 

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Die Verfasserin

Bild Thauer

RAin Simone Küster
PIW-Trainerin

Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht
  • Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte TV
  • Arbeitsrecht für kirchliche Arbeitgeber inkl. Eingruppierungsrecht
  • Interviews für Beschreibung und Bewertung von Stellen und Dienstposten
  • Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst und allen kirchenrechtlichen Regelungen (AVR-Caritas/Diakonie, KDVO etc.) sowie Dienstpostenbewertungen
  • Stellenbeschreibungen und -bewertungen
  • Personalvertretungsrecht (Bund und Länder, MAVO, MVG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Ausbildungs- und Berufsförderungsrecht
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Artikel gelegentlich nur die männliche oder weibliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

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