Eingruppierung von Akademikerinnen und Akademikern
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Der DQR setzt Techniker*innen und Meister*innnen in dieselbe Ebene wie Ingenieurinnen und Ingenieure – heißt das, diese Personengruppen müssen identisch eingruppiert werden?
Worin besteht der Unterschied zwischen Bachelor und Master und was muss ein Master in der IT alles erfüllen?
Diese und ähnliche Fragen betrachten wir gemeinsam und führen sie einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Lösung zu. Die entsprechenden tariflichen Grundlagen erläutern wir anhand praktischer Fälle, Übungen und aktueller Rechtsprechung.
Rechtsgrundlagen und Grundsätze der Eingruppierung als kurzer Überblick
Kurzer Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Bildung von Arbeitsvorgängen
Geltung des Spezialitätsgrundsatzes / Baukastenprinzips
Eingruppierung von Bachelor- und Masterabsolventinnen/-absolventen
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Bedeutung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
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Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 9b bis 12 und 13 bis 15
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Begriff der (wissenschaftlichen) Hochschulbildung
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Abgrenzung von Bachelor und Master in der Bewertung
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Definition der "Entsprechenden Tätigkeit" – Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt
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Akademische Tätigkeit versus Forschungstätigkeit
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Erläuterung der bzw. des „Sonstigen Beschäftigten“
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Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Tätigkeiten“ oder „Maß der Verantwortung“ u. a.
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Unterstellte Beschäftigte als Bewertungs- bzw. Eingruppierungsmerkmal
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Eingruppierung von Beschäftigten in Forschungseinrichtungen
Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats
Besprechung praktischer Fälle und Übungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden