Eingruppierung von Beschäftigten im Hochschul- und Forschungsbereich
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In der Eingruppierung entscheiden oft Details in den Tätigkeitsbeschreibungen über die richtige tarifliche Eingruppierung, dies gilt auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben sowie im Umgang mit unklar formulierten Tätigkeitsmerkmalen und aktueller Rechtsprechung.
Im Seminar klären wir, wie Sie Eingruppierungen im Hochschul- und Forschungsbereich rechtssicher vorzunehmen können, und üben, Tätigkeiten strukturiert zu bewerten und typische Bewertungs- und Abgrenzungsprobleme in der Praxis souverän zu lösen. Dafür nutzen wir gern Fälle aus der Praxis der Teilnehmenden.
Grundsätze der Eingruppierung als kurzer Überblick
Aufbau der Entgeltordnungen
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Spezialitätsgrundsatz
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Baukastenprinzip
Tätigkeitsmerkmale für Hochschul- und Forschungsbeschäftigte
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Ausbildungsanforderungen, insb. der Begriff der (wissenschaftlichen) Hochschulbildung
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Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie z. B. „Übertragung schwieriger Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung“
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Wissenschaftliches und künstlerisches Personal, insbesondere auch Abgrenzung von Beschäftigten in der Forschung zu technischen Angestellten (Ingenieurinnen / Ingenieure u. a.)
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Besprechung weiterer Beschäftigtengruppen, wie z. B. akzessorisches Personal im Sekretariat, Drittmittelsachbearbeitung
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Eingruppierung von technischen Beschäftigten (z. B. Ingenieurinnen / Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker*innen, Laborantinnen / Laboranten, technische Assistentinnen / Assistenten)
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Definitionen, Erläuterungen und Rechtsprechung
Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats
Besprechung praktischer Fälle und Übungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden