Rechtssichere Anforderungsprofile: Formulierungen mit Diskriminierungspotenzial erkennen und vermeiden
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Das Anforderungsprofil bildet die Grundlage jeder rechtmäßigen Personalauswahl im öffentlichen Dienst. Es definiert die Anforderungen an einen Dienstposten, legt die Maßstäbe für die Bewerberauswahl fest und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Fehler bei der Erstellung des Anforderungsprofils können sich auf das gesamte Auswahlverfahren auswirken und im Streitfall dessen Rechtmäßigkeit infrage stellen.
Für Personalverantwortliche stellt sich daher die Frage, welche Anforderungen verbindlich festgelegt werden dürfen, wie Anforderungsprofile strukturiert sein müssen und welche rechtlichen Grenzen bei ihrer Ausgestaltung zu beachten sind.
Dabei spielen nicht nur die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zur Bestenauslese eine zentrale Rolle, sondern auch die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Die Rechtsprechung hat die Bedeutung des Anforderungsprofils in den vergangenen Jahren immer weiter konkretisiert. Insbesondere die Abgrenzung zwischen zwingenden und lediglich wünschenswerten Anforderungen, die zulässige Festlegung von Auswahlkriterien sowie die Vermeidung diskriminierender Formulierungen stellen Personalstellen vor besondere Herausforderungen.
Anhand aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele zeigen wir im Seminar typische Fehlerquellen auf und vermitteln Handlungssicherheit für die rechtssichere Formulierung von Anforderungsprofilen und die Durchführung von Auswahlverfahren.
Der Begriff des Anforderungsprofils
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Ziele, Funktion und Anwendungsbereiche von Anforderungsprofilen
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Unterschiede zwischen Anforderungsprofilen in Stellenbe- und -ausschreibungen
Bedeutung des Anforderungsprofils für das Auswahlverfahren
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Verbindlichkeit des Anforderungsprofils
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Keine Bewerberin und kein Bewerber erfüllt das Anforderungsprofil – was nun?
Inhalte des Anforderungsprofils
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Berücksichtigung dienstpostenbezogener Anforderungen aus dem Erfordernis bestimmter Fachausbildungen
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Konstitutive und allgemein beschreibende Merkmale
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Notwendigkeit der klaren Gliederung von Anforderungsprofilen
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Bedeutung von Formulierungen wie z. B. „erwünscht“ oder „bevorzugt berücksichtigt“
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AGG-konforme Formulierungen
Unzulässige Anforderungsprofile
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Zuschneiden eines Anforderungsprofils auf bestimmte Bewerbende
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Folgen eines unzulässigen Anforderungsprofils
Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bei der Erstellung von Anforderungsprofilen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden