Recht

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 II SGB IX) – rechtliche Anforderungen, Probleme und Chancen

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Bei Störungen aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen soll der Arbeitgeber nicht zuerst an die Möglichkeit der Trennung denken, sondern im Gegenteil alles dafür tun, dass es nicht soweit kommt. Deshalb verpflichtet das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) den Arbeitgeber bei Vorliegen der Voraussetzungen den Betroffenen aktiv Hilfe und Unerstützung anzubieten.

Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der Gesundheit soll das oberste Ziel sein.

Im konkreten Fall stellt das gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) die Arbeitgeber jedoch oft vor große Herausforderungen:

  • Welche Personen benötigt die Personalabteilung für das BEM?

  • Was geschieht, wenn Beschäftigte nicht auf die BEM-Einladung reagieren oder sich gegen das BEM wehren?

  • Inwieweit muss den Vorstellungen der/des Beschäftigten nachgekommen werden?

Ziele des BEM

 

Inhalt des BEM

Beteiligte am BEM

 

Voraussetzungen des § 167 II SGB IX

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM

Einladungsschreiben

Verweigerung der/des Beschäftigten gegen das BEM

 

Betriebliche Abläufe / Möglichkeiten im BEM

 

Grenzen des BEM / Beendigung des BEM

 

Rechtliche Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung

Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Betriebs-/Personalräten

Beispiele für Dienst-/Betriebsvereinbarungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden