Umfang und Grenzen des Direktionsrechts im öffentlichen Dienst
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Gerade im öffentlichen Dienst wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers häufig als „weit“ oder „umfassend“ dargestellt, denn es gilt als wesentliches Steuerungsinstrument für Arbeitgeber und Vorgesetzte gegenüber Beschäftigten, um den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf zu sichern.
Da sich für Vorgesetzte und Führungskräfte oft die Frage stellt, welche Anordnungen sie geben dürfen und wo die Grenzen hierfür verlaufen, bilden Art, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts einen zentralen Schwerpunkt im Arbeitsrecht.
Im Seminar werden die wesentlichen Aspekte aus BGB und Tarifvertrag erläutert und die Anforderungen an die richtige Anwendung unter Berücksichtigung der Grenzen in der Praxis dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auswirkung der Beteiligung von Arbeitnehmendenvertretungen auf das Direktionsrecht.
Inhalt der Arbeitsleistung
Auswirkungen von Stellenbeschreibungen, Arbeitsvertrag, Eingruppierung
Zuweisung und Neuverteilung von Aufgaben
Ort der Arbeitsleistung
Zeitliche Festlegung der Arbeitsleistung
Besondere Situationen, z. B. korrigierende Herabgruppierung, vorübergehende Übertragung höher- oder geringwertiger Tätigkeiten
Auswirkungen der Beteiligung von Personalvertretungen
Änderungskündigung und Vertragsänderung
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden