Recht

Das Disziplinarrecht im Arbeitsverhältnis

Ermahnungen, Abmahnung und Kündigungen im öffentlichen Dienst *** Live Online-Training ***

Auch im öffentlichen Dienst kann die Aussprache von Ermahnungen, Abmahnungen oder Kündigungen, insbesondere bei grobem Fehlverhalten von Beschäftigten, notwendig werden.

Das Seminar erläutert die Grundlagen zum Disziplinarrecht für Tarifbeschäftigte und zeigt anhand konkreter Vorfälle und Situationen die möglichen Handlungsalternativen zu Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung bis hin zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung auf.

Schwerpunkt ist die Diskussion über die Auswahl der geeigneten Reaktionsmöglichkeiten als Arbeitgeber: Welche Maßnahmen (z. B. Anhörung) müssen zur Vorbereitung durchgeführt werden und inwieweit sind die Beschäftigtenvertretungen (Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte) zu beteiligen?

Was ist bei der Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen zu beachten?

Abgrenzung arbeitsrechtlicher Sanktionsmaßnahmen / Rechtsgrundlagen

Abmahnungsgründe aus der Praxis, z. B.

  • Nichtanzeige oder Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit („Blaumachen“)

  • Intensive Nutzung des Internets für private Zwecke trotz Verbot oder Einschränkung

  • Gängeln der Kolleginnen und Kollegen (Mobbing)

 

Inhalte einer Abmahnung und rechtlich notwendige Formulierungen

 

Anhörungspflicht vor Aufnahme in die Personalakte

 

Beteiligungsrechte von Personalvertretungen

 

Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung

 

Verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung

 

Die außerordentliche Kündigung

  • Voraussetzungen

  • Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten durch besondere Schutzvorschriften

Aktuelle Rechtsprechung und Beispielfälle

 

Möglichkeiten und Besonderheiten der Änderungskündigung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden