Recruiting

Rechtssichere Vorauswahl und Bewerbenden-Screening im Recruiting

Möglichkeiten und rechtliche Grenzen im öD

Die rechtssichere Vorauswahl von Bewerbenden ist aus vielen Gründen für Recruiter*innen, Personaler*innen und Führungskräfte im öffentlichen Dienst schon immer ein heikles Thema.

 

In Zeiten von KI, One-Klick-Bewerbungen über Jobbörsen, digitalem Bewerbermanagement und Bewerbenden aus dem Ausland stehen Personaler*innen aktuell vor noch viel größeren Herausforderungen:

  • Wen dürfen oder müssen wir zu Vorstellungsgesprächen einladen?

  • Wie eng muss man sich an die Stellenausschreibung halten?

  • Wie reagiert man auf One-Klick-Bewerbungen?

  • Wie hoch gewichtet man Schulzeugnisse oder Arbeitszeugnisse?

  • Müssen wir auch ausländische Bewerbende (EU / außerhalb EU) berücksichtigen?

  • Welchen „Background-Check“ dürfen wir von Bewerbenden machen?

  • Dokumenten-Check, Online-Recherche und Referenzen-Check: Was macht Sinn und wie geht man rechtssicher vor?

  • Was ist bei Bewerbenden mit Schwerbehinderung bei der Vorauswahl und Einladung zu Vorstellungsgesprächen rechtlich alles zu beachten?

  • Unconscoius Bias – welche Vorurteile steuern unbewusst unsere Vorauswahl?

  • Welche Überprüfungen sind eventuell nach einem Auswahlverfahren, vor einer möglichen Einstellung oder in der Probezeit sinnvoll und erlaubt?