Rechtssichere Vorauswahl und Bewerbenden-Screening im Recruiting
Möglichkeiten und rechtliche Grenzen im öD
Die rechtssichere Vorauswahl von Bewerbenden ist aus vielen Gründen für Recruiter*innen, Personaler*innen und Führungskräfte im öffentlichen Dienst schon immer ein heikles Thema.
In Zeiten von KI, One-Klick-Bewerbungen über Jobbörsen, digitalem Bewerbermanagement und Bewerbenden aus dem Ausland stehen Personaler*innen aktuell vor noch viel größeren Herausforderungen:
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Wen dürfen oder müssen wir zu Vorstellungsgesprächen einladen?
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Wie eng muss man sich an die Stellenausschreibung halten?
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Wie reagiert man auf One-Klick-Bewerbungen?
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Wie hoch gewichtet man Schulzeugnisse oder Arbeitszeugnisse?
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Müssen wir auch ausländische Bewerbende (EU / außerhalb EU) berücksichtigen?
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Welchen „Background-Check“ dürfen wir von Bewerbenden machen?
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Dokumenten-Check, Online-Recherche und Referenzen-Check: Was macht Sinn und wie geht man rechtssicher vor?
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Was ist bei Bewerbenden mit Schwerbehinderung bei der Vorauswahl und Einladung zu Vorstellungsgesprächen rechtlich alles zu beachten?
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Unconscoius Bias – welche Vorurteile steuern unbewusst unsere Vorauswahl?
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Welche Überprüfungen sind eventuell nach einem Auswahlverfahren, vor einer möglichen Einstellung oder in der Probezeit sinnvoll und erlaubt?