Der Tarifvertrag der AOK oder IKK als arbeitsrechtliche Grundlage
Die Tarifverträge von AOK und IKK bilden die arbeitsrechtliche Basis und berücksichtigen gleichzeitig die branchenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Krankenkassen.
Das Seminar vermittelt Personaler*innen und Führungskräften die grundlegend notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse - vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen - und präzisiert die speziellen Regelungen der Tarifverträge von AOK und IKK. Hierbei spielt die aktuelle Rechtsprechung natürlich eine zentrale Rolle.
Auch Personal- und Betriebsräte sollten sich diese Kenntnisse aneignen.
Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Besonderheiten bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen
Auswahl und Abschluss des Arbeitsvertrages
Probezeit
Nebenabreden
Teilzeitanspruch
Befristete Arbeitsverträge
Die Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern
Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
Ärztliche Untersuchungen
Nebentätigkeiten
Probleme des Arbeitszeitrechts
Sonderformen der Arbeit
Das Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitkonten
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss
Grundlagen der Entgeltzahlung
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
Beendigung des Arbeitsverhältnisses