Recht

Der Tarifvertrag der AOK oder IKK als arbeitsrechtliche Grundlage

Die Tarifverträge von AOK und IKK bilden die arbeitsrechtliche Basis und berücksichtigen gleichzeitig die branchenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Krankenkassen.

Das Seminar vermittelt Personaler*innen und Führungskräften die grundlegend notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse - vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen - und präzisiert die speziellen Regelungen der Tarifverträge von AOK und IKK. Hierbei spielt die aktuelle Rechtsprechung natürlich eine zentrale Rolle.

Auch Personal- und Betriebsräte sollten sich diese Kenntnisse aneignen.

Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

 

Besonderheiten bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen

 

Auswahl und Abschluss des Arbeitsvertrages

 

Probezeit

 

Nebenabreden

 

Teilzeitanspruch

 

Befristete Arbeitsverträge

 

Die Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern

 

Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

 

Ärztliche Untersuchungen

 

Nebentätigkeiten

 

Probleme des Arbeitszeitrechts

 

Sonderformen der Arbeit

 

Das Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitkonten

 

Urlaub und Arbeitsbefreiung

 

Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

 

Grundlagen der Entgeltzahlung

 

Rechte und Pflichten im Krankheitsfall

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses