Recht

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Was Sie als Führungskraft schon immer wissen wollten, aber nicht gewagt haben zu fragen.

Eine Führungskraft (FK) muss Ziele vorgeben, kontrollieren, delegieren, organisieren, Grenzen setzen, aber auch Mitarbeitende begeistern und motivieren können.

Wo sind hierbei die Grenzen?

In unserem Praxis-Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte“ bekommen Sie das nötige Rüstzeug, um Situationen arbeitsrechtlich einschätzen zu können und entsprechend zu agieren. Sie lernen die für Ihren Führungsalltag relevanten Regelungen des TVöD kennen und anzuwenden.

Neben den umfangreichen rechtlichen Beispielen profitieren Sie auch vom Erfahrungsaustausch mit anderen Führungskräften.

Rechtsfragen im Führungsalltag

  • Rolle als Führungskraft: Abgrenzung zur Personalabteilung, Klärung von Zuständig-
    und Verantwortlichkeiten (FK vertritt die/den Beschäftigte*n ggü. dem AG, auch in Abgrenzung zum BR)

  • Rechte und Pflichten von FK, insb. Pflichtdelegation und Sorgfaltspflicht

  • Wann kann ich selbst handeln, wann muss ich mich absichern?

  • Wo finde ich schnelle Hilfe, z. B. gute Rechtsquellen im Netz?

  • Grundstrukturen: Wie funktioniert Zivilrecht, wie das öffentliche Recht?

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

  • Stellenanzeige, Stellenausschreibung, AGG

  • Behandlung von Bewerbungsunterlagen

  • Vorstellungsgespräche

Individualarbeitsrecht

  • Befristung und ihre Besonderheiten

  • Umfang und Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (auch hinsichtlich
    der in diesem Zusammenhang oft zitierten Wissenschaftsfreiheit im Bereich
    Universität, Wissenschaft, Forschung)

  • Arbeitszeitrecht / Kontrollpflicht bei Arbeitszeiten

  • Pflichten des Arbeitgebers im Beschäftigungsverhältnis

  • Haftungsfragen (Wer haftet, wenn etwas passiert? Wer haftet für Bußgelder?)

  • Umgang mit Krankheit und Langzeiterkrankungen

  • Möglichkeiten bei Schlechtleistung und Leistungsminderung

  • Abmahnung und Kündigung

Grundlagen des Eingruppierungsrecht  

  • Grundsatz der Tarifautomatik

  • Auszuübende Tätigkeit

  • Für die Eingruppierung maßgebliche und nicht relevante Kriterien

  • Abgrenzung selbständige Leistungen – selbstständiges Arbeiten

  • Abgrenzung Normalverantwortung zur besonders verantwortungsvollen Tätigkeit

  • Anforderungen an eine Eingruppierung in EG 11 / EG 12