Arbeits- und Tarifrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
TVöD BT-K und BT-B in der Anwendung – praxisnah und rechtssicher
Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen sind ebenso komplex wie dynamisch. Besonders für Einrichtungen in den Bereichen Krankenhäuser (BT-K) und Pflegeeinrichtungen (BT-B), die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen, stellen sich im Alltag immer wieder Fragen zur korrekten Anwendung der einschlägigen Regelungen:
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Wie ist mit wechselnden Arbeitszeiten im Schichtdienst umzugehen?
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Welche Regelungen gelten für Teilzeitkräfte oder Bereitschaftsdienste?
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Wann liegt eine ordnungsgemäße Stufenzuordnung vor – und wie lässt sich diese dokumentieren?
Unser Seminar vermittelt Ihnen die arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen, die Sie für eine rechtssichere und praxistaugliche Personalverwaltung benötigen.
Der Fokus liegt dabei klar auf der Anwendung des TVöD BT-K und BT-B – ergänzt durch relevante gesetzliche Vorgaben sowie aktuelle Rechtsprechung.
Anhand typischer Fallkonstellationen aus dem Alltag gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
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Einschränkung der Abschlussfreiheit: besondere Zulassungsvoraussetzungen bei der Ausübung von Heil- und Heilhilfsberufen
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Besondere Pflicht der öffentlichen Arbeitgeber zur Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
Arbeitsvertrag
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Teilzeit- und Befristungsrecht
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Besonderheiten der befristeten Arbeitsverträge im TVöD/ TV-L
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Stufenzuordnung bei Einstellung
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Regelungen zur Probezeit
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Rückzahlungsvereinbarungen bei Fort- und Weiterbildungen
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis z. B. Nebentätigkeiten, Haftung der Arbeitnehmenden
Arbeitsschutzrecht, insbesondere Arbeitszeit
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Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz und Dokumentation, Rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst, Arbeitszeitmodelle, Lösungen und Maßnahmen
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Mutterschutz und Beschäftigungsverbote
Urlaubsrecht
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Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschicht
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Urlaubsberechnung bei Teilzeitarbeit und langer Krankheit
Umgang mit Pflichtverletzungen und erheblichen Fehlzeiten