Recht

Die AVR-Caritas / Diakonie und den BAT-KF juristisch korrekt anwenden

Was ist eigentlich der "dritte Weg"?

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bildet die Grundlage für die kirchlichen Arbeitsrechts-Regelungen. ABER: Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften finden dennoch Anwendung.

In den kirchlichen Tarifen finden sich daher zu den "typischen Themen" wie Arbeitszeit, Teilzeit, Nebentätigkeiten, Kündigung etc. vielfältige Ausgestaltungen.

Wir klären gemeinsam, welche Rechte und Pflichten existieren, welche aktuellen Themen gerade in der Rechtsprechung diskutiert werden und wie sie praxisgerecht alle Vorgaben umsetzen können.

Stellen Sie Ihre Fragen – wir finden eine Antwort.

Geltungsbereich

  • Ausnahmen vom Geltungsbereich und Sonderregelungen

  • sogenannter "Dritter Weg" der Kirchen

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

  • Das Fragerecht des Arbeitgebers insbesondere unter Berücksichtigung des AGG

  • Das Recht kirchlicher Arbeitgeber bei der Personalauswahl

  • Einladungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung für kirchliche Dienstgeber?

Dienstvertrag

  • Nebenabreden

  • Zulässige befristete Arbeitsverträge

Rechte und Pflichten

  • Einstellung und Probezeit

  • Ärztliche Untersuchung

  • Versetzung und Abordnung

  • Umgang mit Nebentätigkeiten

  • Fort- und Weiterbildung

  • Haftung der Mitarbeitenden

  • Fürsorgepflicht

  • Personalaktenrecht

  • Anspruch auf Teilzeit

Arbeitszeitrecht

  • Regelmäßige Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Überarbeit und Überstunden

  • Arbeitszeitkonten

Urlaub: Erholungs- und Sonderurlaub

Arbeitsunfähigkeit

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Ermahnung und Abmahnung

  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung

  • Kündigung wegen Krankheit

  • Kündigung unkündbarer Mitarbeitenden

 

Zeugnisrecht