Recht

Rechte der Personalvertretung gemäß Bundespersonalvertretungsrecht

Von der ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats hängen neben personellen viele individualrechtliche Maßnahmen bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, Eingruppierungen und Kündigungen ab. Aber auch zahlreiche kollektive Maßnahmen bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung, wobei es häufig zu Auseinandersetzungen kommt, die die Arbeit erheblich erschweren. Aber muss das sein?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung eine möglichst reibungslose Kooperation gewährleisten soll. Hierzu ist allerdings unumgänglich, dass beide Seiten erkennen, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Personalrat zu beteiligen ist und wo die Grenzen liegen. Es dient der Versachlichung, wenn einerseits die rechtliche Verpflichtung akzeptiert wird und andererseits die Grenzen der Beteiligung erkannt werden.

Dies zu gewährleisten soll Inhalt des Seminars sein.

Allgemeiner Überblick über die Beteiligungsrechte

 

Die Fälle der Mitbestimmung

 

Das Verfahren bei der Mitbestimmung

 

Die Möglichkeiten der Zustimmungsverweigerung

 

Fälle und das Verfahren bei der Mitwirkung

 

Beteiligung bei Kündigung und sonstiger Beendigung

 

Dienstvereinbarung

 

Rechtsstellung der Personalräte