Arbeiten neben der Arbeit – Nebentätigkeiten im öffentlichen und kirchlichen Dienst bei Tarifbeschäftigten
Die Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen von Arbeitnehmenden sowie Beamtinnen und Beamten ist eine wichtige Aufgabe der Personalverwaltungen im öffentlichen Dienst.
Auch wenn Tarifbeschäftigte lediglich eine Anzeigepflicht entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen haben, müssen Nebentätigkeiten trotzdem hinsichtlich Inhalt, zeitlichem Aufwand und Lage durch den Arbeitgeber geprüft und gegebenenfalls mit Auflagen versehen oder sogar untersagt werden.
Für die Beamtinnen und Beamten der öffentlichen Verwaltungen sind noch deutlich weitreichendere Regelungen durch den Dienstherrn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über tarif- und beamtenrechtliche Regelungen sowie wichtige Nebenbestimmungen und macht Sie mit den notwendigen Prüfungs- und Genehmigungsschritten in der Personalverwaltung vertraut.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf den Grenzen bei der Ausübung von Nebentätigkeiten, die anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung praxisnah vermittelt werden.
Anzeigepflicht
Untersagungs- und Einschränkungsgründe, Auflagen
Arbeitsrechtliche Aspekte
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Arbeitgebers
Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit und im Urlaub
Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß
Beamtenrechtliche Probleme
Beteiligung der Arbeitnehmervertretung
Nebentätigkeitsverordnungen