Die Personalvertretungsgesetze der Länder
Von der ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats hängen neben personellen viele individualrechtliche Maßnahmen bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, Eingruppierungen und Kündigungen ab. Aber auch zahlreiche kollektive Maßnahmen bedürfen für ihre Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung, wobei es häufig zu Auseinandersetzungen kommt, die die Arbeit erheblich erschweren. Aber muss das sein?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung eine möglichst reibungslose Kooperation gewährleisten soll. Hierzu ist allerdings unumgänglich, dass beide Seiten erkennen, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Personalrat zu beteiligen ist und wo die Grenzen liegen. Es dient der Versachlichung, wenn einerseits die rechtliche Verpflichtung akzeptiert wird und andererseits die Grenzen der Beteiligung erkannt werden.
Dies zu gewährleisten soll Inhalt des Seminars sein.
Allgemeiner Überblick über die Beteiligungsrechte
Die Fälle der Mitbestimmung
Das Verfahren bei der Mitbestimmung
Die Möglichkeiten der Zustimmungsverweigerung
Fälle und das Verfahren bei der Mitwirkung
Beteiligung bei Kündigung und sonstiger Beendigung
Dienstvereinbarung
Rechtsstellung der Personalräte