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Seminar: Möglichkeiten der flexiblen Entgeltgestaltung im öffentlichen Dienst

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Kennzeichnend für die Entgeltfestlegung im öffentlichen Dienst ist der Grundsatz der Tarifautomatik, das heißt, die Eingruppierung richtet sich ausschließlich nach der auszuübenden Tätigkeit, die Entgeltgruppe ist nicht frei verhandelbar. Bei der Vereinbarung von Zulagen sind sowohl die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten als auch das sogenannte Besserstellungsverbot.

Im Seminar zeigen wir auf, welche Möglichkeiten der TVöD und auch der TV-L bieten, die Entgelte der Beschäftigten flexibel und bedarfsorientiert zu gestalten.

  • Zahlung von Zulagen, insbesondere:
    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Führung auf Zeit und Führung auf Probe

  • Flexible Stufenregelungen

  • „Zeit statt Geld“ im TVöD

  • Vollzeitkorridor (nur TVöD Bund)

  • Alternative Entgeltanreiz-Systeme (§ 18a TVöD VKA)



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