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Seminar: Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden. Zugleich unterliegen sie einer steten Fortentwicklung und unterscheiden sich in vielen wichtigen Details.

Neu- und Quereinsteigenden im Personalwesen öffentlicher Verwaltungen bietet das dreitägige Seminar eine fundierte Einführung in die wesentlichen Regelungsinhalte und macht sie auf Basis der gesetzlichen Grundlagen mit den Besonderheiten des Tarifrechts vertraut. Es vermittelt einen strukturierten Überblick über wesentliche Themen wie Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Erkrankung und die rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wodurch die Teilnehmenden ein solides Grundwissen erhalten, das Sicherheit bei der Umsetzung der Tarifverträge im beruflichen Alltag schafft.

Das Seminar legt damit vor allem eine verlässliche Basis für die Arbeit im Personalbereich, aber auch für die Tätigkeit als Führungskraft oder als Mitglied des Personalrats.



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