Entgelttransparenzgesetz: Änderungen in 2026

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde 2017 in Deutschland eingeführt, um den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zwischen Frauen und Männern zu stärken. Ziel war es, die sogenannte Lohnlücke (Gender Pay Gap) zu verringern. Das Gesetz gibt Beschäftigten in Betrieben ab 200 Mitarbeitenden ein individuelles Auskunftsrecht über die Bezahlung vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen. Zudem verpflichtet es große Unternehmen zur Berichtspflichten über Gleichstellung und Entgeltstrukturen.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) wurde 2023 ein deutlich strengerer Rahmen geschaffen. Ziel ist es, Lohndiskriminierung effektiver zu bekämpfen und die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der EU zu reduzieren.
Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Dabei wird das bestehende Entgelttransparenzgesetz umfassend reformiert.
Die EU-Richtlinie bringt mehrere wichtige Neuerungen:
- Mehr Transparenz und Verschärfungen schon im Bewerbungsprozess
- Erweitertes Auskunftsrecht der Beschäftigten über Durchschnittsgehälter
- Erweiterte Berichtspflichten der Unternehmen über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede
- Pflichtmaßnahmen und Beweislastumkehr bei Lohnlücken über 5 %
- Sanktionen und Schadensersatzansprüche bei Diskriminierung
Im Vergleich zum bisherigen deutschen Gesetz sind die EU-Vorgaben deutlich strenger, betroffen sind zukünftig auch mehr Unternehmen.
Insgesamt führt die Umsetzung der EU-Richtlinie zu einem grundlegenden Wandel im Arbeitsrecht: Unternehmen müssen ihre Gehaltsstrukturen transparenter gestalten und aktiv gegen Ungleichbehandlung vorgehen. Ziel ist eine gerechtere Bezahlung und mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt.
(Artikel erstellt am 20.04.2026)
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Unser Seminar zu diesem Thema:
Entgelttransparenzrichtlinie und Entgelttransparenzgesetz 2026 am 06. Mai oder 21. Mai 2026 (online)
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Die Verfasserin

Prof. Dr. jur. Anna Meinhardt
Professorin und PIW-Trainerin
Beratungs- und Trainingsschwerpunkte
- Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrecht, Befristungsrecht, Urlaubsrecht, Zeugnisrecht, Rechte und Pflichten bei Krankheiten, Pflegezeitgesetz, Abmahnung, Kündigung)
- Kollektivarbeitsrecht
- Dienstplangestaltung und Arbeitszeitrecht
- Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte Tarifverträge
- Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
- Stellenbeschreibungen und -bewertungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Datenschutzrecht
- Sozialversicherungsrecht
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