Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die gesetzlichen Vorgaben unter anderem zu Höchstarbeitszeiten, Pausenzeiten, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit eingehalten werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können vielfältige Folgen für den Arbeitgeber haben. Sie können beispielsweise Betriebskontrollen und sonstige aufsichtsrechtliche Maßnahmen (z.B. Auflagen) nach sich ziehen.