Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und markiert den Abschluss einer umfassenden Tarifrechtsreform. Ziel ist es, ein modernes, klar strukturiertes und einheitliches Tarifwerk für die rund 740.000 Mitarbeitenden zu schaffen, das sich stärker am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Kommune) orientiert.