Können Sie fundiert beurteilen, ob Bewerbende die Voraussetzungen für eine Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ erfüllen?
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Der Begriff "sonstige Beschäftigte" bezieht sich auf Personen, die zwar nicht über die im Tätigkeitsmerkmal geforderte Vor- oder Ausbildung verfügen, denen aber aufgrund ihrer tatsächlichen Tätigkeit die Möglichkeit eröffnet werden soll, eine gleichwertige Eingruppierung zu erreichen – so sehen es die Tarifvertragsparteien vor.
Die Rechtsprechung stellt hierbei hohe Anforderungen.
In unserem Seminar erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Gleichwertigkeit von Fähigkeiten und Kenntnissen überzeugend und prüfungssicher – auch gegenüber Rechnungshöfen – darstellen können.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung
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Tarifvertragliche Grundlagen
Definition
Erfüllung der subjektiven und objektiven Voraussetzungen der Eingruppierung
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Auszuübende Tätigkeit entsprechend der geforderten Ausbildung
Maßstab der gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
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Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
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Vorlesungsverzeichnisse
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Deutscher Qualifikationsrahmen
Erwerb der geforderten „Erfahrung“
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Längere Zeit der Ausübung von einschlägigen / entsprechenden Tätigkeiten
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Dauer der eigenen Aus- und Fortbildung
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Bedeutung von Fort- und Weiterbildungen
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Bedeutung der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen
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Bedeutung der Äußerungen von Vorgesetzten oder Dritten
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Vorlagen von Bücherlisten - Selbststudium
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Einbeziehung von auf Dauer auszuübenden Vertretungstätigkeiten
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Bedeutung eingereichter Zwischenzeugnisse
Vorgehensweise zur Feststellung von „sonstigen Beschäftigten"
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Grundlage: aktuelle Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung
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Dokumentation der Zuerkennung der Eigenschaft den "sonstigen Beschäftigten"
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Bestellung von Gutachtern
Darlegungs- und Beweislast im Prozess
Eingruppierung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen