Sonstige Beschäftigte im Eingruppierungsrecht
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Der Fachkräftemangel stellt den öffentlichen Dienst zunehmend vor die Herausforderung, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, deren beruflicher Werdegang nicht immer den klassischen Ausbildungs- und Studienwegen entspricht.
Einige Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnungen knüpfen jedoch an bestimmte Berufs- oder Hochschulabschlüsse an. Aber was gilt, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber die geforderte Vorbildung nicht besitzt, aufgrund eigener Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen die Aufgaben aber dennoch in vollem Umfang wahrnehmen kann?
Für diese Fälle sehen die Tarifverträge die Möglichkeit der Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ vor. Die Anerkennung setzt jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus. Insbesondere die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen sowie deren nachvollziehbare Dokumentation stellen Personalverantwortliche und Stellenbewertende regelmäßig vor Herausforderungen.
Im Seminar erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung als „sonstige Beschäftigte“ möglich ist, welche Anforderungen Rechtsprechung und Tarifvertragsparteien stellen und wie Sie entsprechende Entscheidungen rechtssicher und nachvollziehbar dokumentieren können.
Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung
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Tarifvertragliche Grundlagen
Definition
Erfüllung der subjektiven und objektiven Voraussetzungen der Eingruppierung
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Auszuübende Tätigkeit entsprechend der geforderten Ausbildung
Maßstab der gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
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Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
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Vorlesungsverzeichnisse
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Deutscher Qualifikationsrahmen
Erwerb der geforderten „Erfahrung“
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Längere Zeit der Ausübung von einschlägigen / entsprechenden Tätigkeiten
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Dauer der eigenen Aus- und Fortbildung
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Bedeutung von Fort- und Weiterbildungen
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Bedeutung der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen
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Bedeutung der Äußerungen von Vorgesetzten oder Dritten
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Vorlagen von Bücherlisten - Selbststudium
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Einbeziehung von auf Dauer auszuübenden Vertretungstätigkeiten
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Bedeutung eingereichter Zwischenzeugnisse
Vorgehensweise zur Feststellung von „sonstigen Beschäftigten"
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Grundlage: aktuelle Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung
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Dokumentation der Zuerkennung der Eigenschaft von "sonstigen Beschäftigten"
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Bestellung von Gutachtern
Darlegungs- und Beweislast im Prozess
Eingruppierung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen