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Seminar: Sonstige Beschäftigte im Eingruppierungsrecht

Der Fachkräftemangel stellt den öffentlichen Dienst zunehmend vor die Herausforderung, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, deren beruflicher Werdegang nicht immer den klassischen Ausbildungs- und Studienwegen entspricht.

Einige Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnungen knüpfen jedoch an bestimmte Berufs- oder Hochschulabschlüsse an. Aber was gilt, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber die geforderte Vorbildung nicht besitzt, aufgrund eigener Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen die Aufgaben aber dennoch in vollem Umfang wahrnehmen kann?

Für diese Fälle sehen die Tarifverträge die Möglichkeit der Eingruppierung als „sonstige Beschäftigte“ vor. Die Anerkennung setzt jedoch eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus. Insbesondere die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen sowie deren nachvollziehbare Dokumentation stellen Personalverantwortliche und Stellenbewertende regelmäßig vor Herausforderungen.

Im Seminar erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung als „sonstige Beschäftigte“ möglich ist, welche Anforderungen Rechtsprechung und Tarifvertragsparteien stellen und wie Sie entsprechende Entscheidungen rechtssicher und nachvollziehbar dokumentieren können.



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