Eingruppierung

Eingruppierung nach dem TV-V

*** Live Online-Training ***

Um den spezifischen Anforderungen von Technikern, Ingenieuren und Netzbetreibern in der Sparte „Versorgungsbetriebe“ gerecht zu werden, wurde ein eigenständiges Tarifwerk geschaffen: der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Er ist seit April 2002 in Kraft und gilt bis heute als Meilenstein der Tarifreform. Seither wurde der Spartentarifvertrag kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Branchenstandards angepasst.

Dennoch gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich der Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten nach dem TV-V.

In unserem zweitägigen Seminar vertiefen wir die theoretischen Grundlagen anhand von praktischen Fällen und Übungen (auch aus der Rechtsprechung) und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Mitarbeitende in Versorgungsbetrieben sach- und tarifgerecht eingruppieren.

Anforderungen an das Erstellen von Stellenbeschreibungen

Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundsätze der Eingruppierung

  • Tarifvertragliche Grundlagen

  • Grundsatz der Tarifautomatik

  • Tätigkeit als Gegenstand der tariflichen Bewertung

  • Für die Eingruppierung (nicht) relevante Kriterien

Anlage 1 zum TV-V Entgeltordnung

  • Aufbau der Entgeltordnung

  • Verhältnis von Oberbegriffen und Beispieltätigkeiten

  • Ausbildungsanforderungen und Auffangregelung

  • Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „selbständige Leistungen“, „gründliche, umfassende Fachkenntnisse“ oder „besondere Spezialkenntnisse“

  • Besondere Beschäftigtengruppen (z. B. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik)

  • Definitionen, Erläuterungen und Rechtsprechung

Veränderung der Tätigkeit

  • Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit

  • Höher-/Herabgruppierung

Beteiligungsrechte des Personal-/Betriebsrats

Besprechung praktischer Fälle und Übungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden