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Seminar: Eingruppierung nach dem TV-V

Um den spezifischen Anforderungen von Technikern, Ingenieuren und Netzbetreibern in der Sparte „Versorgungsbetriebe“ gerecht zu werden, wurde ein eigenständiges Tarifwerk geschaffen: der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Er ist seit April 2002 in Kraft und gilt bis heute als Meilenstein der Tarifreform. Seither wurde der Spartentarifvertrag kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Branchenstandards angepasst.

Dennoch gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich der Stellenbewertung und Eingruppierung von Beschäftigten nach dem TV-V.

In unserem zweitägigen Seminar vertiefen wir die theoretischen Grundlagen anhand von praktischen Fällen und Übungen (auch aus der Rechtsprechung) und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Mitarbeitende in Versorgungsbetrieben sach- und tarifgerecht eingruppieren.



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