Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas ab 01.01.2027
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Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und markiert den Abschluss einer umfassenden Tarifrechtsreform.
Ziel ist es, ein modernes, klar strukturiertes und einheitliches Tarifwerk für die rund 740.000 Mitarbeitenden zu schaffen, das sich stärker am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD Kommune) orientiert.
Einheitliche Systematik und Geltungsbereich
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Die Auflösung der Anlagen 2, 2d, 2e für allgemeine Mitarbeitende, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst
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Was ändert sich für die Beschäftigten der Anlage 31-33?
Gleiche allgemeinen Regelungen und eine einheitliche Entgeltordnung (EGO)? -
Mehr Klarheit und Orientierung
Überleitungsprozess für Bestandsmitarbeitende
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Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung
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Der Wechsel in das neue System?
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Die Zuordnungstabellen
Neuerungen in der Struktur
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Bessere Lesbarkeit und Systematik
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Überarbeitung bestimmter Regelungen (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeit)
Fristen und mögliche Entscheidungszeiten
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden