Recht

Beschäftigung von Studierenden

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Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studierenden nach § 6 WissZeitVG ist nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen (BAG 30.06.2021 - 7 AZR 245/20).

Aber welche Konsequenzen hat dieses Urteil konkret für die Beschäftigung von Studierenden?

  • Wann fallen studentische Beschäftigte in den Geltungsbereich von TV-L und TVöD?

  • Reicht es aus, die organisatorische Eingliederung zu verändern, um weiterhin eine Befristung nach WissZeitVG zu rechtfertigen?

  • Welche anderen Befristungsmöglichkeiten gibt es nach dem TzBfG?

  • Müssen studentische Beschäftigte eingruppiert werden?

  • Wie gestaltet man Stellenbeschreibungen von Studierenden?

Lassen Sie uns mit unseren Seminar Licht ins Dunkel bringen.

Geltungsbereich des TV-L/TVöD:

  • Wann fallen Studierende unter den tarifvertraglichen Geltungsbereich

Geltungsbereich des § 6 WissZeitVG

  • Begriff der wissenschaftlichen Hilfstätigkeit

Befristungsmöglichkeiten nach dem TzBfG

  • Die unterschiedlichen Befristungsgründe

  • Gefahr durch Kettenbefristungen?

Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen

 

Vergütung und Eingruppierung von Studierenden

  • Beschäftigung studentischer Hilfskräfte gem. TdL-Richtlinie

  • Bildung von Arbeitsvorgängen

  • Eingruppierung von Studierenden in die Entgeltgruppen 2-9b

Gestaltung von Stellenbeschreibungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden