Beschäftigung von Studierenden
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Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studierenden nach § 6 WissZeitVG ist nur dann zulässig, wenn sie wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen (BAG 30.06.2021 - 7 AZR 245/20).
Aber welche Konsequenzen hat dieses Urteil konkret für die Beschäftigung von Studierenden?
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Wann fallen studentische Beschäftigte in den Geltungsbereich von TV-L und TVöD?
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Reicht es aus, die organisatorische Eingliederung zu verändern, um weiterhin eine Befristung nach WissZeitVG zu rechtfertigen?
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Welche anderen Befristungsmöglichkeiten gibt es nach dem TzBfG?
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Müssen studentische Beschäftigte eingruppiert werden?
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Wie gestaltet man Stellenbeschreibungen von Studierenden?
Lassen Sie uns mit unseren Seminar Licht ins Dunkel bringen.
Geltungsbereich des TV-L/TVöD:
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Wann fallen Studierende unter den tarifvertraglichen Geltungsbereich
Geltungsbereich des § 6 WissZeitVG
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Begriff der wissenschaftlichen Hilfstätigkeit
Befristungsmöglichkeiten nach dem TzBfG
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Die unterschiedlichen Befristungsgründe
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Gefahr durch Kettenbefristungen?
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
Vergütung und Eingruppierung von Studierenden
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Beschäftigung studentischer Hilfskräfte gem. TdL-Richtlinie
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Bildung von Arbeitsvorgängen
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Eingruppierung von Studierenden in die Entgeltgruppen 2-9b
Gestaltung von Stellenbeschreibungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden