Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 II SGB IX) – rechtliche Anforderungen, Probleme und Chancen
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Bei Störungen aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen soll der Arbeitgeber nicht zuerst an die Möglichkeit der Trennung denken, sondern im Gegenteil alles dafür tun, dass es nicht soweit kommt. Deshalb gibt das SGB IX den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, bei Vorliegen der Voraussetzungen den Betroffenen Hilfe anzubieten.
Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der Gesundheit soll das oberste Ziel sein.
Im konkreten Fall stellt das gesetzlich vorgeschriebene BEM den Arbeitgeber jedoch oft vor große Herausforderungen.
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Inwieweit muss den Vorstellungen der/des Beschäftigten nachgekommen werden?
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Was geschieht, wenn Beschäftigte sich gegen das BEM wehren?
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Welche Personen benötigt die Personalabteilung für das BEM?
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Inhalt des BEM
Beteiligte am BEM
Voraussetzungen des § 167 II SGB IX
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM
Einladungsschreiben
Verweigerung der/des Beschäftigten gegen das BEM
Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Betriebs- und Personalräten
Rechtliche Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung
Betriebliche Abläufe / Möglichkeiten im BEM
Grenzen des BEM / Beendigung des BEM
Beispiele für Dienst-/Betriebsvereinbarungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden