Recht

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 II SGB IX) – rechtliche Anforderungen, Probleme und Chancen

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Bei Störungen aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen soll der Arbeitgeber nicht zuerst an die Möglichkeit der Trennung denken, sondern im Gegenteil alles dafür tun, dass es nicht soweit kommt. Deshalb gibt das SGB IX den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, bei Vorliegen der Voraussetzungen den Betroffenen Hilfe anzubieten.

Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der Gesundheit soll das oberste Ziel sein.

Im konkreten Fall stellt das gesetzlich vorgeschriebene BEM den Arbeitgeber jedoch oft vor große Herausforderungen.

  • Inwieweit muss den Vorstellungen der/des Beschäftigten nachgekommen werden?

  • Was geschieht, wenn Beschäftigte sich gegen das BEM wehren?

  • Welche Personen benötigt die Personalabteilung für das BEM?

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

 

Inhalt des BEM

Beteiligte am BEM

 

Voraussetzungen des § 167 II SGB IX

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM

Einladungsschreiben

Verweigerung der/des Beschäftigten gegen das BEM

Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Betriebs- und Personalräten

Rechtliche Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung

Betriebliche Abläufe / Möglichkeiten im BEM

 

Grenzen des BEM / Beendigung des BEM

Beispiele für Dienst-/Betriebsvereinbarungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden