Die Festsetzung von Beschäftigungszeiten nach § 34 TVöD VKA / Bund und TV-L
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Die Beschäftigungszeit „im weiteren Sinne“ nach § 34 der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sind für die Bemessung der Dauer des Krankengeldzuschusses und der Jubiläumszeiten von grundlegender Bedeutung.
Zu unterscheiden ist dies von der Bemessung der Beschäftigungszeit für Kündigungsfrist und besonderem Kündigungsschutz.
Die Beschäftigungszeit muss grundsätzlich bei Neueintritt neu festgesetzt bzw. überprüft werden, um eine tarifvertragskonforme Abrechnung zu ermöglichen.
Das Seminar ermöglicht es den Teilnehmenden, die Beschäftigungszeit unter unterschiedlichen Voraussetzungen rechtssicher zu berechnen. Wesentliche Schwerpunkte sind dabei die Übergangsregelungen aus dem alten BAT, die Festlegung bzw. Überprüfung bei Neu- oder Wiedereintritt sowie Unterbrechungszeiten (Wehrdienst, Elternzeit etc.).
Übergangsregelungen aus dem BAT (TVÜ-VKA / Bund bzw. TVÜ-L)
Festlegung und Berechnung der Beschäftigungszeit mit Praxisbeispielen
Berücksichtigung von Vordienstzeiten, auch bei einem Wechsel des anzuwendenden Tarifvertrags
Anrechenbare Vorarbeitgeber
Nachweis von Beschäftigungszeiten
Besonderheiten bei Wehrdienst, Sonderurlaub etc.
Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Soldat*in auf Zeit nach ArbPlSchG und SVG
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden