Recht

Befristete Arbeitsverträge im Hochschul- und Forschungsbereich – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz

*** Live Online-Training ***

Befristete Arbeitsverträge spielen im wissenschaftlichen Bereich eine erhebliche Rolle und sind fester Bestandteil der Personalarbeit.

Die Befristungsmöglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) werden durch die Sonderregelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ergänzt, was die rechtssichere Anwendung dieser Gesetze häufig problematisch macht.

Das Seminar setzt sich mit allen Schwierigkeiten auseinander, die WissZeitVG und TzBfG mit sich bringen, und bietet so die Grundlage eines rechtssicheren Vorgehens bei der Befristung von wissenschaftlichem Personal.

Rechtsgrundlagen der Befristung

  • Gesetzliche Grundlagen (EuR, TzBfG, BEEG, WissZeitVG)

  • Formvorschriften und Zitiergebot (WissZeitVG, TzBfG)

  • Verhältnis von WissZeitVG, TzBfG und Tarifvertrag

 

Befristung nach dem TzBfG

  • Befristung ohne und mit Sachgrund

  • Anforderungen an den Sachgrund

  • Anzahl zulässiger Befristungen / „Kettenbefristungen“

  • Befristung des nichtwissenschaftlichen Personals bei Drittmittelfinanzierung

 

Begriffsbestimmungen nach den WissZeitVG

  • Hochschule und Forschungseinrichtung

  • Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

  • Wissenschaftliche Dienstleistungen

  • Wissenschaftliche Hilfstätigkeiten

 

Befristung nach dem WissZeitVG

  • WissZeitVG als Lex specialis

  • Geltungsbereich des WissZeitVG

  • Befristungen in der ersten Qualifizierungsphase

  • Befristung in der „Post-doc-Phase“

  • Qualifizierungsziele und angemessene Befristungsdauer

  • Anrechnung von Bonuszeiten

  • Vertragsverlängerung

  • Verlängerung der Höchstbefristungsdauer

  • Befristung von studentischen Hilfskräften

  • Drittmittelbefristung

 

Allgemeine Vorschriften der Befristung

  • Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot

  • Weiterbeschäftigung über das Vertragsende hinaus

  • Kündigung befristeter Arbeitsverträge

  • Entfristungsklage und Klagefrist

 

Rechte der Beschäftigtenvertretung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden