Recht

Personalauswahl zwischen Bestenauslese und Benachteiligungsverbot

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Öffentliche Arbeitgeber stehen bei der Personalauswahl vor besonderen Herausforderungen: Einerseits verpflichtet Art. 33 Abs. 2 GG dazu, die Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Andererseits sind die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die besonderen Schutzvorschriften des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) zu beachten.

Gerade bei Stellenausschreibungen, Anforderungsprofilen, Auswahlgesprächen und der Beteiligung von schwerbehinderten Bewerbenden können bereits kleine Verfahrensfehler zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und Entschädigungsansprüchen führen. Die Rechtsprechung konkretisiert die Anforderungen an diskriminierungsfreie Auswahlverfahren fortlaufend und fordert somit Personalstellen permanent neu heraus.

Im Seminar erfahren Sie, wie Auswahlverfahren rechtssicher gestaltet, Diskriminierungsrisiken vermieden und die besonderen Anforderungen des AGG und des SGB IX in der Praxis umgesetzt werden können. Anhand aktueller Rechtsprechung werden typische Fehlerquellen und Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Arbeitgeber aufgezeigt.

Rechtliche Grundlagen der Personalauswahl

  • Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG

  • Benachteiligungsverbote nach dem AGG

  • Besondere Schutzvorschriften für schwerbehinderte Bewerbende nach dem SGB IX

  • Spannungsverhältnis zwischen Leistungsprinzip und Benachteiligungsverbot

Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen

  • Anforderungen an rechtssichere Anforderungsprofile

  • Altersdiskriminierende Formulierungen („junges Team“, „Digital Native“ etc.)

  • Problematische Formulierungen im Zusammenhang mit Behinderung und Belastbarkeit

Schwerbehinderte Bewerbende im Auswahlverfahren

  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit

  • Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch und offensichtliche fachliche Ungeeignetheit als Ausnahmefall

Auswahlgespräche rechtssicher durchführen

  • Zulässige und unzulässige Fragen

  • Umgang mit Angaben zu Behinderungen

  • Fragen zu Alter, Familienplanung und Geschlecht

  • Sprachkenntnisse und internationale Bewerbende

  • Dokumentation von Auswahlgesprächen

Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern

  • Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG

  • Vermutungswirkung bei Verstößen gegen das SGB IX

  • Dokumentationspflichten des öffentlichen Arbeitgebers

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden