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Seminar: Personalauswahl zwischen Bestenauslese und Benachteiligungsverbot
Öffentliche Arbeitgeber stehen bei der Personalauswahl vor besonderen Herausforderungen: Einerseits verpflichtet Art. 33 Abs. 2 GG dazu, die Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Andererseits sind die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die besonderen Schutzvorschriften des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) zu beachten.
Gerade bei Stellenausschreibungen, Anforderungsprofilen, Auswahlgesprächen und der Beteiligung von schwerbehinderten Bewerbenden können bereits kleine Verfahrensfehler zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und Entschädigungsansprüchen führen. Die Rechtsprechung konkretisiert die Anforderungen an diskriminierungsfreie Auswahlverfahren fortlaufend und fordert somit Personalstellen permanent neu heraus.
Im Seminar erfahren Sie, wie Auswahlverfahren rechtssicher gestaltet, Diskriminierungsrisiken vermieden und die besonderen Anforderungen des AGG und des SGB IX in der Praxis umgesetzt werden können. Anhand aktueller Rechtsprechung werden typische Fehlerquellen und Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Arbeitgeber aufgezeigt.
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