Recht

Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) korrekt abrechnen

Rechtssicherheit und Praxiswissen für die tägliche Abrechnung *** Live Online-Training ***

Dienstreisen sind fester Bestandteil vieler Tätigkeiten im öffentlichen Dienst – und mit ihnen die Frage nach der korrekten Abrechnung. Wer hier Fehler macht, riskiert Rückfragen, Beanstandungen oder gar rechtliche Auseinandersetzungen.

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) bildet die Grundlage für eine einheitliche und rechtssichere Abrechnung von Reisekosten bei Bundesbediensteten. In der Praxis wirft es jedoch häufig Fragen auf:

  • Welche Kosten sind erstattungsfähig?

  • Was gilt bei Umwegen, Zwischenübernachtungen oder privaten Anteilen?

  • Wie werden unterschiedliche Beförderungsmittel rechtlich korrekt berücksichtigt?

In diesem Seminar erhalten Sie eine kompakte, praxisnahe Einführung in die Vorschriften des BRKG sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und Durchführungshinweise.

Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen zu vermitteln, um Dienstreisen zuverlässig zu begleiten, korrekt abzurechnen und dabei typische Fehler zu vermeiden.

Grundlagen des Reisekostenrechts

 

Das Genehmigungsverfahren

 

Fahrtkostenerstattung

  • Fahrtkostenerstattung bei Bahn- und Flugreisen

  • Pflicht zur Nutzung einer privat angeschafften BahnCard

  • Fahrpreisermäßigungen aufgrund der BahnCard

  • Triftige Gründe für die Mietwagen- und Taxibenutzung

  • Wegstreckenentschädigung

Gründe für die Anordnung von Dienstfahrten mit dem privaten PKW

  • Abgrenzung von großer und kleiner Wegstreckenentschädigung

Tagegeld

  • Dauer der Dienstreise

  • Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung

Kosten der Übernachtung

  • Übernachtungsgeld

  • Angemessene Übernachtungskosten

Erstattung von Nebenkosten: Garagenmiete, Schließfachkosten, Stadtpläne

 

Aufwands- und Pauschalvergütung

 

Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

Auslandsdienstreisen

  • Bahn- und Flugreisen

  • Auslandstagegeld

  • Auslandsübernachtungsgeld

  • Grenzübertritt

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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