Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)
*** Live Online-Training ***
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden in vielen Details.
Ob Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Erkrankung oder Nebentätigkeit – alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses werden von den Tarifverträgen geregelt.
Zugleich unterliegen diese einer steten Fortentwicklung und unterscheiden sich in wichtigen Details.
Das dreitägige Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigenden die wesentlichen Regelungsinhalte und macht Sie mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes vertraut.
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses – Abschluss des Arbeitsvertrags
-
Notwendiger Inhalt
-
Nebenabreden
-
Befristungen
-
Teilzeitanspruch
Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern
-
Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
-
Ärztliche Untersuchungen
-
Nebentätigkeit
Arbeitszeitrechtliche Probleme
-
Arbeitszeitgesetz
-
Arbeitszeitmodelle
-
Möglichkeiten der Flexibilisierung
Grundlagen des Entgeltes
-
Urlaub
-
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Beendigung ohne Kündigung
-
Kündigung
-
Sonstige Regelungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden