Recht

Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)

*** Live Online-Training ***

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmenden in vielen Details.

Ob Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Erkrankung oder Nebentätigkeit – alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses werden von den Tarifverträgen geregelt.

Zugleich unterliegen diese einer steten Fortentwicklung und unterscheiden sich in wichtigen Details.

Das dreitägige Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigenden die wesentlichen Regelungsinhalte und macht Sie mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes vertraut.

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses – Abschluss des Arbeitsvertrags

  • Notwendiger Inhalt

  • Nebenabreden

  • Befristungen

  • Teilzeitanspruch

 

Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern

  • Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • Ärztliche Untersuchungen

  • Nebentätigkeit

 

Arbeitszeitrechtliche Probleme

  • Arbeitszeitgesetz

  • Arbeitszeitmodelle

  • Möglichkeiten der Flexibilisierung

 

 

Grundlagen des Entgeltes

  • Urlaub

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Beendigung ohne Kündigung

  • Kündigung

  • Sonstige Regelungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden