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Seminar: Personalauswahl und Stellenbesetzung in der öffentlichen Verwaltung
Die Besetzung von Stellen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Personalverwaltung.
Anders als in der Privatwirtschaft unterliegt die Personalauswahl im öffentlichen Dienst jedoch besonderen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Nach Art. 33 Abs. 2 GG sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, ihre Auswahlentscheidungen ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Zudem konkretisiert die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend die Anforderungen an Auswahlverfahren und deren gerichtliche Überprüfbarkeit.
Für Personalstellen bedeutet dies, dass jeder Verfahrensschritt rechtssicher ausgestaltet werden muss. Fehler bei der Festlegung von Anforderungsprofilen, der Durchführung von Auswahlgesprächen oder der Beteiligung von Gremien können die Rechtmäßigkeit des gesamten Auswahlverfahrens infrage stellen.
Zugleich stehen öffentliche Arbeitgeber vor der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, diskriminierungsfreie Verfahren sicherzustellen und den Anforderungen einer zunehmend vielfältigen Bewerberlandschaft gerecht zu werden.
Im Seminar zeigen wir anhand typischer Fallgestaltungen und aktueller Rechtsprechung wie Sie Auswahlverfahren rechtssicher, transparent und nachvollziehbar gestalten können.
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