Die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern und die Aktivrente

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Oft wird Rentenbezug und Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zwingend zusammengehörend angesehen und die Praxis läuft auch oft so.
Viele Tarif- und Arbeitsverträge regeln die Beendigung mit Erreichen der Regelaltersrente.

Lange Zeit stand im Brennpunkt die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit möglichst wenig Einbußen an der Rente auszuscheiden. Für die besonders langjährig Versicherten hatte der Gesetzgeber die sogenannte „63er-Rente“ eingeführt. Diskutiert wird in der Rechtsprechung auch die Verpflichtung, Bewerber, die über der Altersgrenze sind, in einem Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen.

Zurzeit steht im Zusammenhang mit dem Bedarf an qualifizierten Kräften die Beschäftigung über das Rentenalter hinaus im Fokus. Das ist nichts Neues, neu ist aber die Möglichkeit, über die Altersgrenze hinaus unter erleichterten Voraussetzungen befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen. In diesem Zusammenhang ist mit den seit dem 01.01.2026 geltenden Regelungen zur „Aktivrente“ ein zusätzlicher Anreiz zur Weiterarbeit für Beschäftigte im Alter über der gesetzlichen Regelalterszeit interessant.

(Artikel erstellt am 28.04.2026)

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Unser Online-Seminar zu diesem Thema:
Die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern und die Aktivrente am 23. Juni 2026 (online)

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Die Verfasserin

Ruiters WEB rund

RA Volker Pfeiffer  
Rechtsanwalt und PIW-Trainer

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Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht
  • Tarifrecht im öffentlichen Dienst und artverwandte TV
  • Verhandlungen mit Betriebsrat/Personalrat
  • Betriebsverfassungs-/Personalvertretungsrecht
  • Aktuelle Themen für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst
  • Eingliederungsmanagment
  • Lohnpfändung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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