Recht

Irrtümer im Arbeitsrecht # 1

„Der Arbeitgeber muss ein Fehlverhalten stets dreimal abmahnen“

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Es braucht oft lange, bis Führungskräfte in öffentlichen Organisationen bei Fehlverhalten gravierende Disziplinarmaßnahmen ergreifen. Die Gründe sind vielfältig, aber häufig gibt es einfach nur Unsicherheiten oder Missverständnisse bei den Themen Abmahnung und Kündigung.

Und so kursieren eine Reihe von Fehlannahmen, wie z. B.:

  • „Der Arbeitgeber muss ein Fehlverhalten stets dreimal abmahnen, bevor er kündigen kann.“

  • „Abmahnungen gelten 2 Jahre.“

  • „Gegen eine Abmahnung muss ein Beschäftigter sofort klagen.“

Mit diesen Irrtümern räumen wir auf und vermitteln alles für einen rechtlich kompetenten Umgang mit Pflichtverletzungen und Fehlverhalten, so dass Sie bei disziplinarischen Maßnahmen rechtssicher und erfolgreich agieren könne

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