Personalaktenführung im öffentlichen Dienst
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Die Personalaktenführung stellt die Mitarbeiter*innen der Personalabteilung immer wieder vor schwierige Fragen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Datenschutz erheblich sensibilisiert. Hierbei stellt sich auch bezüglich der Personalaktenführung die Frage nach den Auswirkungen der Regelungen.
Es gibt viele Fragen dahingehend, was überhaupt in die Personalakte hineingehört, wie die Personalakte zu führen ist, wann Inhalte zu entfernen sind usw.
Klare Antworten gibt die DSGVO hierzu nicht. Auch die datenschutzrechtlichen Regelungen von Bund und Ländern geben keine klare Vorgabe. In einigen Ländern verweist das Datenschutzgesetz für die Personalaktenführung auf die Regelungen der jeweiligen Beamtengesetze. Damit werden bei Weitem nicht alle Fragen geklärt.
Unser Seminar gibt einen Überblick über die derzeitige Situation und sensibilisiert für den Umgang mit Personalakten.
Grundbegriffe des Personalaktenrechts und datenschutzrechtliche Grundlagen
Auswirkungen der Neuregelungen
Inhalt der Personalakten
Einsichtsrechte in die Personalakte
Sonstige Rechte der Beschäftigten
Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte und Aufbewahrungsfristen
Besonderheiten bei elektronischer Aktenführung