Recht

Personalaktenführung im öffentlichen Dienst

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Die Personalaktenführung stellt die Mitarbeiter*innen der Personalabteilung immer wieder vor schwierige Fragen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Datenschutz erheblich sensibilisiert. Hierbei stellt sich auch bezüglich der Personalaktenführung die Frage nach den Auswirkungen der Regelungen.

 

Es gibt viele Fragen dahingehend, was überhaupt in die Personalakte hineingehört, wie die Personalakte zu führen ist, wann Inhalte zu entfernen sind usw.

Klare Antworten gibt die DSGVO hierzu nicht. Auch die datenschutzrechtlichen Regelungen von Bund und Ländern geben keine klare Vorgabe. In einigen Ländern verweist das Datenschutzgesetz für die Personalaktenführung auf die Regelungen der jeweiligen Beamtengesetze. Damit werden bei Weitem nicht alle Fragen geklärt.

 

Unser Seminar gibt einen Überblick über die derzeitige Situation und sensibilisiert für den Umgang mit Personalakten.

Grundbegriffe des Personalaktenrechts und datenschutzrechtliche Grundlagen

 

Auswirkungen der Neuregelungen

 

Inhalt der Personalakten

 

Einsichtsrechte in die Personalakte

 

Sonstige Rechte der Beschäftigten

 

Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte und Aufbewahrungsfristen

 

Besonderheiten bei elektronischer Aktenführung

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