Die AVR-Caritas / Diakonie und den BAT-KF juristisch korrekt anwenden
Der "dritte Weg" und alles ganz anders?
Diese Vermutung liegt nahe, aber weit gefehlt... auch die kirchlichen Arbeitgeber sind an die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben gebunden. In den kirchlichen Tarifen finden sich daher zu den "typischen Themen" wie Arbeitszeit, Teilzeit, Nebentätigkeiten, Kündigung etc. vielfältige Vorgaben.
Wir klären gemeinsam, welche Rechte und Pflichten existieren, welche aktuellen Themen gerade in der Rechtsprechung diskutiert werden und wie sie praxisgerecht alle Vorgaben umsetzen können.
Stellen Sie Ihre Fragen – wir finden eine Antwort.
Geltungsbereich
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Ausnahmen vom Geltungsbereich und Sonderregelungen
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sogenannter "Dritter Weg" der Kirchen
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
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Das Fragerecht des Arbeitgebers insbesondere unter Berücksichtigung des AGG
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Das Recht kirchlicher Arbeitgeber bei der Personalauswahl
Dienstvertrag
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Nebenabreden
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Zulässige befristete Arbeitsverträge
Rechte und Pflichten
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Einstellung und Probezeit
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Ärztliche Untersuchung
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Versetzung und Abordnung
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Umgang mit Nebentätigkeiten
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Fort- und Weiterbildung
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Haftung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
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Fürsorgepflicht
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Personalaktenrecht
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Anspruch auf Teilzeit
Arbeitszeitrecht
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Regelmäßige Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeiten, Überarbeit und Überstunden
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Arbeitszeitkonten
Urlaub: Erholungs- und Sonderurlaub
Arbeitsunfähigkeit
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Ermahnung und Abmahnung
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Ordentliche und außerordentliche Kündigung
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Kündigung wegen Krankheit
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Kündigung unkündbarer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zeugnisrecht