Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)
*** Präsenz-Seminar ***
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD-Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD-VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmer*innen in vielen Details.
Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind nur wenige Aspekte, die in der täglichen Arbeit der Personalverwaltungen von Relevanz sind.
Das dreitägige Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigenden die wesentlichen Regelungsinhalte auf und macht Sie mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes vertraut.
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses – Abschluss des Arbeitsvertrages
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Notwendiger Inhalt
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Nebenabreden
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Befristungen
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Teilzeitanspruch
Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern
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Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
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Ärztliche Untersuchungen
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Nebentätigkeit
Arbeitszeitrechtliche Probleme
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Arbeitszeitgesetz
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Arbeitszeitmodelle
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Möglichkeiten der Flexibilisierung
Grundlagen des Entgeltes
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Urlaub
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Beendigung ohne Kündigung
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Kündigung
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Sonstige Regelungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden