Recht

Das Tarifrecht als arbeitsrechtliche Grundlage im öffentlichen Dienst (TVöD / TV-L / TV-H)

*** Präsenz-Seminar ***

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (TVöD-Bund), der Länder (TV-L und TV-H) und der Kommunen (TVöD-VKA) regeln die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Arbeitnehmer*innen in vielen Details.

Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind nur wenige Aspekte, die in der täglichen Arbeit der Personalverwaltungen von Relevanz sind.

Das dreitägige Seminar vermittelt Neu- und Quereinsteigenden die wesentlichen Regelungsinhalte auf und macht Sie mit dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes vertraut.

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses – Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Notwendiger Inhalt

  • Nebenabreden

  • Befristungen

  • Teilzeitanspruch

 

Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern

  • Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • Ärztliche Untersuchungen

  • Nebentätigkeit

 

Arbeitszeitrechtliche Probleme

  • Arbeitszeitgesetz

  • Arbeitszeitmodelle

  • Möglichkeiten der Flexibilisierung

 

 

Grundlagen des Entgeltes

  • Urlaub

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Beendigung ohne Kündigung

  • Kündigung

  • Sonstige Regelungen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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