Recht

Das Arbeits- und Tarifrecht für Versorgungsbetriebe (TV-V)

*** Präsenz-Seminar ***

Der TV-V bildet die arbeitsrechtliche Grundlage in Versorgungsbetrieben. Jede*r Personaler*in und jede Führungskraft muss die Grundstrukturen des TV-V daher beherrschen. Auch für die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung sind diese Grundsätze unentbehrlich.

Viele Fachkräfte, die zuvor mit den sonstigen öffentlichen Tarifen wie dem TVöD oder TV-L zu tun hatten, sind überrascht über die Flexibilität des TV-V. Er lässt größere Spielräume bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung, was allerdings auch zu Unsicherheiten führt.

Das Seminar soll in allen arbeitsrechtlich relevanten Bereichen für größere Rechtssicherheit sorgen und ist praxisnah gestaltet.

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

  • Von der Stellenausschreibung bis zur Stellenbesetzung

  • Bewerbung schwerbehinderter Menschen

  • Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Befristete Arbeitsverhältnisse

Allgemeine Bestimmungen

  • Direktionsrecht und seine Grenzen

  • Nebenbeschäftigung

  • Ärztliche Untersuchungen

Arbeitszeitrechtliche Probleme

                    

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 

Urlaub und Arbeitsbefreiung

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Ohne Kündigung

  • Disziplinarmaßnahmen

  • Kündigung

 

Ausschlussfristen

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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