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Seminar: Eingruppierung von Beschäftigten mit körperlich bzw. handwerklich geprägter Tätigkeit (ehemalige „Arbeiterinnen“ bzw. „Arbeiter“)

Weder im Sozialversicherungs- noch im Steuerrecht wird noch zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Und auch umgangssprachlich verschwimmen die Konturen – eine Unterscheidung zwischen Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten ist nur sehr schwer möglich.

Trotzdem finden wir in den Entgeltordnungen von Bund, Ländern und Kommunen eigene Tätigkeitsmerkmale für körperlich bzw. handwerklich geprägte Tätigkeiten mit eigenen nicht leicht auszulegenden Tätigkeitsmerkmalen.

In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie wichtige Hinweise zu Grundlagen und Methodik der tariflichen Bewertung der ehemaligen „Arbeiterinnen“ bzw. „Arbeiter“. Insbesondere erlernen Sie den rechtssicheren Umgang mit den unbestimmten Rechtsbegriffen, die aus dem MTArb weiterhin erhalten bleiben.

Die vermittelten theoretischen Grundlagen werden anhand von praktischen Fällen und Übungen – auch aus der Rechtsprechung – vertieft.



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