Eingruppierung

Aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung im TVöD und TV-L

*** Live Online-Kurzformat ***

Die Eingruppierung nach TVöD und TV-L ist nach wie vor eines der komplexesten Themen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Ständige Weiterentwicklungen durch die Rechtsprechung – insbesondere zur Auslegung von Arbeitsvorgängen und zur Bewertung von Tätigkeitsmerkmalen – machen es erforderlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben.

In diesem kompakten Online-Seminar geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen zum Eingruppierungsrecht. Im Fokus stehen unter anderem neue Entwicklungen rund um die Auslegung des Arbeitsvorgangs, die Anforderungen an die „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ sowie die Auswirkungen auf die Praxis der Stellenbewertung.

Tarifautomatik

Abgrenzung von § 12 TVöD/ TV-L zu §§ 22, 23 BAT i. V. m. § 29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ – Ausübung einer anderen Tätigkeit

Sonstige Beschäftigte

Rückschlüsse aus der auszuübenden Tätigkeit

Der Arbeitsvorgang

Pauschalierung statt Atomisierung

Eingehende Einarbeitung und fachliche Anlernung

  • Zeitraum von mindestens 6 Wochen

  • Einarbeitung / Ausbildung

Selbständige Leistungen

  • Außendienstmitarbeiter*in Vollzugsdienst

  • Außendienstmitarbeiter*in im kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienst

  • Standesbeamtin / Standesbeamter

  • Abgeschlossene Hochschulbildung

Bedeutung des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen)

Abgrenzung: "gründliche und vielseitige" zu "gründliche, umfassende" Fachkenntnisse

Beispiel Lebensmittelkontrolleur*in

Besondere Schwierigkeit und Bedeutung

Eingruppierung einer Sachgebietsleitung

Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsklagen

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